Der Zugang und die Zulassung zum Studium sind in Brandenburg im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG), im Brandenburgischen Hochschulzulassungsgesetzt (BbgHZG) sowie in der Hochschulvergabeordnung (HVV) geregelt.

Die Prüfung von Bildungsabschlüssen werden entweder direkt von den Hochschulen oder von uni-assist übernommen. Sollte keine Unterlagen vorliegen, sind Geflüchtete für ein Hochschulstudium berechtigt, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zugangsprüfung an einer deutschen Hochschule bestanden haben (§9 Abs. 1 BbgHG). Durch diese Prüfung werden die sprachliche und methodische Fähigkeiten sowie die fachliche Eignung der Bewerber*innen für das Hochschulstudium festgestellt. Eine Rechtverordnung zur genaueren Regelung der Zugangsprüfungen wird derzeit vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgearbeitet.

Für den Hochschulzugang werden i.d.R. Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 mit einem entsprechenden Nachweis verlangt. Bei anderssprachigen Studiengängen wird ein Nachweis in der Lehrsprache verlangt. Für nähere Informationen sollte man die Seiten der jeweiligen Studiengänge der Hochschulen zu Rate ziehen.

Für sog. Bildungsausländer*innen, die die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem schulischen Abschluss der deutschen Sekundarstufe I erhalten möchten, ist die Zeugnisanerkennungsstelle in der Regionalstelle Cottbus des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung zuständig. Diese bewertet ausländische Bildungsabschlüsse aus dem schulischen Bereich für den Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen. Näheres hierzu unter: http://www.lsa.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.457919.de

Die Anerkennung des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses zur Aufnahme eines Hochschulstudiums sowie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen eines vorherigen Hochschulstudiums erfolgt hingegen durch die Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll.

Inhaber von ausländischen Qualifikationen können sich auch an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) wenden. Für Inhaber*innen eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die ZAB auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Dies kann für Studienbewerber*innen mit ausländischen Qualifikationen v.a. von Bedeutung sein, wenn keine staatliche Anerkennungsstelle existiert. Denn nicht für jede berufliche Qualifikation existiert eine staatliche Anerkennungsstelle.

Brandenburg unterhält als einziges Bundesland kein Studienkolleg für die Studienvorbereitung internationaler Studierender.

Initativen

FluMiCo(Flucht und Migration Cottbus)

FluMiCo bietet vor allem Deutschkurse und Beratung für Geflüchtete in der Einzelfallhilfe an.
Weitere Informationen: http://flumico.blogsport.eu/

Solidatität mit Geflüchteten und Asylsuchenden (SofA)

SofA hat integrative Angebote, Sprachlernhilfe, Beschäftigungen und Hilfen allgemeiner Art für Geflüchtete. Weitere Informationen unter: http://www.sofa-ew.de/sofa/

Hochschulen[2]

[1] https://www.studieren-in-brandenburg.de/

[2] http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/721642