Die Hamburger Hochschulen übernehmen eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle bei der Schaffung einer Willkommenskultur für Geflüchteten in Hamburg. Sie engagieren sich mit kreativen Ideen, um den Geflüchteten einen guten Start in Hamburg zu ermöglichen. „Das Engagement der Hochschulen beeindruckt mich sehr. Es ist von der Idee getragen, dass die Menschen hier willkommen sind. Die Vielfalt der Angebote zeigt, dass unsere Hochschulen schnell Ideen entwickeln und diese auch zupackend umsetzen können. Sie übernehmen damit gesellschaftliche Verantwortung. Ob Vorlesungsverzeichnisse übersetzen, Deutschunterricht geben, Stipendienprogramme entwickeln, Kleider sortieren und mit Flüchtlingskindern musizieren – Ich bin allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Studierenden dankbar für ihr vorbildliches Engagement.“ Sagte Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank[1].

Neben diesen Aktivitäten der Hochschulen hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Sie bündelt alle fachübergreifenden Fragestellungen und ist zentrale Ansprechpartnerin für die Hochschulen. Die Arbeitsgruppe überprüft darüber hinaus die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für einen Zugang der Geflüchteten zu Studienangeboten.
Studierfähige Zuwanderinnen und Zuwanderer können sich in Hamburg schon jetzt um einen Studienplatz bewerben. Nach dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG) steht für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten mit nicht-deutschen Hochschulzugangs-berechtigungen (zum Beispiel ausländische Schulabschlüsse) eine Ausländerquote mit einem Volumen von zehn Prozent der Plätze zur Verfügung. Wenn sich mehr Ausländer bewerben, als Plätze zur Verfügung stehen, dann findet innerhalb der Ausländerquote eine Auswahl nach Noten statt. Die Behörde prüft unter anderem, wie neben einer Auswahl nach Noten auch soziale Gesichtspunkte eine Rolle spielen können bei der Bewerbung.

Der aufenthaltsrechtliche Status ist für die Vergabe von Studienplätzen grundsätzlich unerheblich.
Für studieninteressierte Geflüchteten ohne Papiere ist es nach derzeitiger Rechtslage schwierig, sich erfolgreich in Hamburg um ein Studium zu bewerben. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der KMK (Kultusministerkonferenz der Länder) erarbeitet die Wissenschaftsbehörde Lösungsansätze und Vorschläge mit. Ziel der KMK-Arbeitsgruppe ist es, einen Zugang zum Hochschulsystem für Zuwanderinnen und Zuwanderer ohne schriftliche Leistungsnachweise zu ermöglichen. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang insbesondere Eignungsprüfungen, die die Studierfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber feststellen.[2]

 

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