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Hochschulzugang
Bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ist die Verfügung über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift zwingend erforderlich. Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse werden auf Anerkennung der Gleichwertigkeit zu den deutschen Abschlüssen geprüft: Informationen hierzu können bei der Studienberatung eingeholt werden.
Als Voraussetzungen für ein Gaststudium gilt eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich. Anschließend muss für mindestens drei Jahre eine hauptberufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt worden sein. Wenn das angestrebte Studium nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, muss das durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbene Wissen durch qualifizierte Weiterbildung (Stundenumfang von mindestens 400 Stunden) in einem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert und vertieft werden. Nach einer erfolgreichen Hochschulzugangsprüfung (HZP) verändert sich der Status „Gasthörer*in“ in „ordentliche*r Student*in“.
Unter folgendem Link findet sich eine Broschüre der Hochschule, in der finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt sind: http://www.wb-fernstudium.de/service-studienberatung/Foerderbroschuere-2016.pdf

Ansprechpartner*in
→ Studienberatung
Telefonnummer: 0800-924 10 00 (gebührenfrei) oder +49 6157 806-404
E-Mail-Adresse: beratung@wb-fernstudium.de
[1]               http://www.wb-fernstudium.de/

[Daniela R1]LUPE