Allgemeines und Hochschulzugang
Das Land Mecklenburg Vorpommern sieht in seinem Landeshochschulgesetz vor, Studienkollegs für Studienbewerber*innen und Studienbewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen anzubieten. Aufgabe ist es Bewerbenden, die keinen unmittelbaren Hochschulzugang bekommen, die Eignung zur Aufnahme eines Studiums, insbesondere hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, zu vermitteln. Der Besuch des Studienkollegs dauert in der Regel zwei Semester und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung kann auch ohne den vorherigen Besuch des Studienkollegs abgelegt werden.[1] Die Studienkollegs werden jedoch nur an einzelnen Universitäten im Bundesland angeboten. Zudem bieten einzelne Universitäten eine kostenlose Gasthörerschaft und Studienvorbereitungen für Geflüchtete mit Studienwunsch an. (………….)
[1]http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-HSchulGMV2011rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr