Hochschulzugang
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt Geflüchtete bei der Suche und Aufnahme, beziehungsweise Fortführung eines Studiums.[1]
Geflüchtete, die ihre Zeugnisse aufgrund ihrer Flucht nicht vorlegen können, erhalten einen schnellen Studienzugang in zulassungsfreie Studiengänge. Als Voraussetzung gelten müssen allerdings ausreichende Deutschkenntnisse und ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis des Aufnahmetests am Studienkolleg.
Am 1. Juli 2015 starteten fünf Pilotprojekte zur Sprachvermittlung in den Regionen Hannover, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Diese kostenfreien Kurse stehen allen Geflüchteten ab dem 18. Lebensjahr offen, die studieren möchten, aber noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und/oder noch keine Hochschulzulassung haben.
Das MWK bietet im Rahmen der Landesinitiative „Offene Hochschule Niedersachsen“ sinnvolle Übergänge in das reguläre Bildungssystem und adäquate Orientierungs- und Beratungsleistungen für Geflüchtete an. Die Teilnehmer*innen werden intensiv begleitet und an den Aufnahmetest sowie die Feststellungsprüfung am Niedersächsischen Studienkolleg herangeführt. Im Rahmen dieser Pilotprojekte werden zudem individuelle Bildungsberatung in Kooperation mit Studienberatungsstellen sowie weiteren Partnern im Bildungs- und Migrationsbereich angeboten.
Studierende unterstützen Geflüchtete beim Spracherwerb:
Lehramtsstudierende, die bereits Kompetenzen zur Vermittlung von Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache erworben haben, geben jungen Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen Deutschunterricht. Diese werden von der Hochschule vermittelt.
Engagement der Niedersächsischen Hochschulen für Integration:
Die Hochschulen in Niedersachsen unterstützen studieninteressierte Geflüchtete bei ihren Fragen zur Aufnahme eines Studiums, zur Weiterführung eines in ihrem Heimatland begonnenen Studiums oder zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung. An allen Hochschulen sind Ansprechpartner*innen benannt und es stehen Angebote wie Gasthörer-, Paten- und Mentoringprogramme, Schnupperstudien, spezielle Studienangebote und Lehrveranstaltungen, Schreibwerkstätten, Konferenzen, Aktions- und Blockwochen sowie Campus- und Sommerfeste zur Verfügung.
Ansprechpartner*innen
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601
Einige Stipendienprogramme wurden für leistungsstarke Geflüchtete, die unter schwierigen Lebensbedingungen studieren, geöffnet. Sie können Hilfe aus dem Niedersächsischen Stipendienprogramm bekommen.
[1]http://www.mwk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/land-erleichtert-fluechtlingen-den-zugang-zum-studium-134627.html
Hochschulzugang:
Studieninteressierte Geflüchtete werden bei der Aufnahme eines Studiums, der Weiterführung eines in ihrem Heimatland begonnenen Studiums oder der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung unterstützt. Liegen qualifizierte Bildungsnachweise sowie ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1) vor, können Geflüchtete in Niedersachsen studieren. Zudem besteht die Möglichkeit, die Zugangsberechtigung für eine gewählte Studienrichtung durch die Teilnahme eines Aufnahmetests und einer Feststellungsprüfung beim Niedersächsischen Studienkolleg zu absolvieren, sollten Bildungsnachweise fluchtbedingt fehlen. Konnte der Aufnahmetest überdurchschnittlich bestanden werden, liegt der Hochschulzugang für einen zulassungsfreien Studiengang ohne weitere Feststellungsprüfung vor. Allerdings erfolgt der erste Kontakt immer über die jeweilige Hochschule.
An den Hochschulen sind Ansprechpartner*innen benannt, an die sich Interessierte mit ihren Fragen wenden können (Eine Übersicht ist hier zu finden: http://tinyurl.com/ngaadpt).[1]
[1]http://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/themen/studium/hochschulzugaenge_fluechtlinge/zugangsmoeglichkeiten/hochschulzugaenge-fuer-fluechtlinge-134615.html