Hochschulzugang
Der Nachweis einer der deutschen gleichwertigen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist notwendig. Der Nachweis kann unter Umständen durch eine Feststellungsprüfung nachgewiesen, außerdem kann der Besuch eines Studienkollegs oder Deutschkurses vorausgesetzt werden, um eine gleichwertige HZB zu erlangen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen können weitere Eignungsfeststellungsverfahren angeordnet werden. Bewerber*innen, die bereits den Besuch eines Studienkollegs, das Bestehen eines Sprachtests oder ein Stipendium nachweisen können oder aber offiziell Asyl in Deutschland genießen, werden bevorzugt. Generell gibt es bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Saarland eine Quote von 8% für ausländische Bewerber*innen, d.h. es werden pro Jahrgang und Studienfach max. 8% der verfügbaren Plätze an ausländische Bewerber*innen, worunter auch Geflüchtete fallen, vergeben.
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt in der Regel einen Bachelorabschluss oder Vergleichbares voraus. Der Notendurchschnitt spielt hier oft eine besondere Rolle. Auch für die Zulassung zum Masterstudium kann eine Eignungsfeststellungsprüfung verlangt werden.