Hochschulzugang
Das Studium kann mit Nachweis einer HZB und ausreichenden Sprachkenntnissen aufgenommen werden. Es muss eine Aufenthaltsgestattung vorliegen, der genauere Aufenthaltstitel spielt aber keine Rolle. Wenn keine HZB nachweisbar ist, können Beweiserleichterungen gewährt werden, indem ein indirektes Beweisdokument vorgelegt wird. Außerdem können sächsische Hochschulen fachliche und sprachliche Tests anordnen (Eignungsfeststellungsprüfungen),[1] um zu bestimmen, ob eine der ausländischen HZB gleichwertige Berechtigung angenommen werden kann. In zugangsbeschränkten Studiengängen existiert eine Quotenregelung für ausländische Studierende, hierbei sollen allerdings anerkannt Asylberechtigte bevorzugt behandelt werden. Die Auswahl erfolgt ansonsten nach NC bzw. Leistung.[2][3]
Angebote der Hochschulen, studentische Initiativen
Einige Universitäten bieten schon Welcome Center speziell für Geflüchtete an.
Eine Gasthörer*innenschaft ist möglich, wenn geeignete Sprachkenntnisse vorgewiesen werden können.
[1] http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/200937
[2] http://www.studieren.sachsen.de/6675.html
[3] http://www.studieren.sachsen.de/6645.html