Geflüchtete mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis können – wenn sie nicht über ausreichend Sprachkenntnisse für einen direkten Studienbeginn verfügen (s. Bundesebene) – an der HSM „Kontakstudierende“ werden. Sie können nach einem Learningagreement mit der Studienberatung alle angebotenen Vorlesungen besuchen und Prüfungen belegt werden. Es werden keine Gebühren hierfür, jedoch der Semesterbeitrag erhoben. Reguläre deutschsprachige Veranstaltungen können ab Level B2 hinzugenommen werden und sobald die DSH-Prüfung bestanden ist, kann das reguläre Studium begonnen werden.
Fehlen Dokumente, die die Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland belegen, wird in Anlehnung an den KMK-Beschluss ein dreistufiges Verfahren zum Nachweis derselben (siehe Bundesebene) durchgeführt. Reichen die vorliegenden Qualifikationen (wenn die Zugangsberechtigung plausibilisiert und die Deutschkenntnisse ausreichend sind) aus, wird durch einen Fachwissenschaftler im Gespräch festgestellt an welcher Stelle des Studiums der oder die Geflüchtete ins Studium einsteigen kann. Wenn nicht, muss das Studienkolleg in Nordhausen besucht werden und der Zugang zur Hochschule ist nach Bestehen der Feststellungsprüfung und dem Erreichen ausreichender Deutschkenntnisse offen.
An der Hochschule Schmalkalden wird ein Buddy-Programm und ein Intensivkurs „Deutsche Sprache und Kultur“ angeboten[1].
Gasthörerschaft: kostenpflichtig, keine Informationen ob eine Ermäßigung für Geflüchtete möglich ist
[1] http://www.hs-schmalkalden.de/schmalkaldenmedia/Fl%C3%BCchtlinge.pdf